Kinder sehen am liebsten noch fern, aber YouTube und Instagram werden zunehmend wichtig. Die Social Media-Plattformen bieten Vorbilder, Orientierung, Inspiration – vor allem aber auch die Möglichkeit viel Geld zu verdienen. Neben umstrittenen Marketingstrategien sind einige Erfolgsmodelle in die Diskussion geraten wie Family-Fun-Kanäle und Mama-Blogs, bei denen Kinder zu kommerziellen Zwecken instrumentalisiert werden
Dass sich die Mediennutzung von Jugendlichen im digitalen Alltag gewandelt hat, ist keine Neuigkeit: Da nahezu alle 13 bis 19-Jährigen ein Smartphone besitzen, haben Handy- Apps und Streamingdienste die klassischen (Jugend-)Medien abgelöst. Lineares Fernsehen, Zeitschriften oder Musik-CDs werden kaum noch genutzt. Stattdessen informieren sich Jugendliche bei YouTube oder Instagram über Ihre Stars oder sehen Filme und Serien bei Netflix und Co. Wie aber sieht es bei Kindern unter 13 Jahren aus, die teilweise schon im Grundschulalter ein Handy besitzen und schon im Vorschulalter YouTube-Videos schauen?
Laut der KIM-Studie 2018 ist bei rund der Hälfte der 8 bis 13-Jährigen fernsehen – über verschiedene Verbreitungswege – noch die häufigste Form der Mediennutzung.1 Ein Drittel der Kinder besitzt ein eigenes Fernsehgerät (6-7 Jahre: 11 %, 12-13 Jahre: 59 %) und knapp drei Viertel in dieser Altersgruppe sehen jeden bzw. fast jeden Tag fern. Die 10 bis 13-Jährigen dürfen dabei zunehmend nicht nur selbst entscheiden, welche Fernsehsendungen sie sehen, sondern auch welche Apps sie auf dem Handy oder Tablet nutzen. Die Eltern erlauben zu einem wachsenden Anteil auch, dass die Kinder ohne Aufsicht im Internet surfen.2
Social Media-Plattformen oder Streamingdienste gewinnen ab ca. 10 Jahren zunehmend an Relevanz: Während unter den 6 bis 7-Jährigen nur 10 % Onlinevideos oder -filme schauen, sind es unter den 12 bis 13-Jährigen bereits 41 %. Dies hängt auch mit dem Gerätebesitz in dem Alter zusammen: Mit 10 bis 11 Jahren zählen vier von fünf Kindern zu den regelmäßigen Internetnutzern und bei den 12 bis 13-Jährigen nehmen fast alle Kinder (94 %) Online-Dienste in Anspruch.3
Zweifelhaftes Orientierungspotenzial
Nach den Lieblingsapps gefragt, wird YouTube nach WhatsApp an zweiter Stelle genannt.4 Auch Instagram wird von ca. einem Viertel der 6 bis 13-Jährigen (unregelmäßig) schon genutzt. Ab 12 Jahren steigt die Bedeutung von Instagram rasant, vor allem bei den Mädchen.5 Daher liegt es auf der Hand, wenn YouTube-Stars, die sogenannten Influencerinnen und Influencer, teilweise schon in dieser Altersgruppe eine Rolle spielen: Neben Fußballer Manuel Neuer oder Justin Bieber, ist bei vielen Kindern Bianca „Bibi“ Heinicke vom YouTube-Channel Bibis Beauty Palace beliebt.6
Die Frage, ob sich Influencer als Vorbilder bzw. Orientierungshilfen für Heranwachsende eignen, wird in medienpädagogischen Analysen häufig gestellt. Gebel/ Oberlinner bewerten das Orientierungspotenzial der Kanäle für die 10 bis 14-Jährigen als „durchaus zweifelhaft“ 7. Viele YouTuber und Instragram-Blogger verfolgen trotz „Authentizität“ und ihrem Anspruch „Inspiration“ zu geben, kommerzielle Interessen und wenden diverse Methoden an, um ihr Publikum an sich zu binden. Sie rufen zu Gewinnspielen und Verlosungen auf, empfehlen Produkte, verweisen auf ihre Merchandising-Shops und stehen für eine konsumorientierte, luxuriöse Lebensweise, die die Tätigkeit als „Influencer“ zu einem vielgeäußerten Berufswunsch unter Jugendlichen gemacht hat.
Außer den für Kinder schwer durchschaubaren Marketingstrategien finden sich in den größeren und kleineren Kanälen stereotype Geschlechterdarstellungen, zum Teil eine „vulgäre Wortwahl“ und „Verletzungen sozial-ethischer Normen“ (Rassismus, Sexismus etc.), vor allem in den Kommentarspalten, z.B. bei Lets Play– oder Comedy-Videos.8 Gerade jüngere Nutzer haben Schwierigkeiten, dies zu verstehen und zu verarbeiten. Hier sind erwachsene Ansprechpartner wichtig, die helfen, Gesehenes einzuordnen.
Darüber hinaus existieren für Kinder und Jugendliche auf Social Media -Plattformen internetspezifische Kontaktrisiken, wie etwa Cybergrooming. Vor allem die App TikTok machte hierzu Schlagzeilen. Der Begriff „Grooming“ bezeichnet das Anbahnen sexueller Kontakte von zumeist erwachsenen männlichen Tätern zu Kindern. Auch die (ungewollte) Konfrontation mit Gewaltverherrlichung oder Pornografie ist auf YouTube keine Seltenheit. Es gibt zwar einen „sicheren Modus“, der in den Einstellungen aktiviert werden kann, doch kann er leicht wieder ausgeschaltet werden. Außerdem ist die Einstellungsmöglichkeit vielen Eltern gar nicht bekannt.
Elterntipp
Wenn Kinder einen eigenen YouTube -oder Instagram-Kanal bespielen wollen (für alle möglich, die einen Google-Account besitzen), sollten Eltern mit dem Kind über Selbstinszenierung und Privatsphäre sprechen. Die Sichtbarkeit sollte eingeschränkt, also auf „Privat“ oder „Unlisted“ gestellt werden, damit die Videos des Kindes nicht einer unüberschaubaren Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Laut AGB ist ein Account bei YouTube und bei Instagram erst ab 13 Jahren erlaubt.
YouTube Kids als sichere Alternative?
Um auch die Allerjüngsten zu erreichen, gibt es seit 2017 die kostenlose, ebenfalls werbefinanzierte App „YouTube Kids“. Hier wird eine kindgerechte Umgebung angekündigt, die abgetrennt von der großen Plattform funktioniert. Eltern können den Zugang zur App und die gewählten Einstellungen mit einem Sicherheitscode schützen, für die angezeigten Inhalte zwischen den Altersstufen Vorschule/Schulalter wählen und ein Zeitlimit für die Dauer der Nutzung festlegen. Die Suchfunktion kann deaktiviert werden, sodass nur Videos von der Startseite zur Verfügung stehen.
Die Auswahl beziehungsweise auch die Filterung der Videos bei YouTube Kids geschieht allerdings nicht vorab nach pädagogischen Kriterien, sondern funktioniert genauso wie bei der großen Plattform mithilfe von Algorithmen. Diese Filterung funktioniert nicht immer, wie bereits einige Erfahrungswerte mit der App gezeigt haben. Nicht nur tauchen immer wieder Werbespots und Produktplatzierungen auf, sondern die App machte auch Schlagzeilen durch verstörende Inhalte, dich sich z.B. als harmlose Peppa Pig-Videos tarnen.9 Kinderbuchfiguren werden plötzlich überfahren, trinken Bleichmittel oder verhalten sich sexuell anstößig. Im US-amerikanischen Raum fanden sich weiter Anleitungen zum Selbstmord oder Darstellungen von häuslicher oder Waffengewalt.
Elterntipp
Eltern sollten in jedem Fall in den Einstellungen zu YouTube Kids die Funktion „nur genehmigte Inhalte“ aktivieren und nur „offizielle Kanäle“ anschauen lassen, um unseriöse Kopien (die mit den relevanten Schlagworten vom Kanalbetreiber versehen werden und durch Clickbaiting in die Auswahl geraten) zu umgehen. Wenn man auf ungeeignete Inhalte stößt, sollte das Video gemeldet werden. Erst dann wird es von YouTube gesichtet und entfernt. Um Kinder vor unangenehmen Erlebnissen auch bei YouTube Kids zu schützen, bedarf es einer Begleitung durch die Eltern.
Kein Filter bietet die Sicherheit, wie sie eine erwachsene Ansprechperson bieten kann. Birgit Kimmel, pädagogische Leitung bei klicksafe.de stellt darüber hinaus in Frage, ob YouTube für unter 13-Jährige überhaupt geeignet ist.10 Hiermit sollten sich Eltern auseinandersetzen und sich nach Möglichkeit nicht allein auf eine lückenhafte Filtersoftware verlassen.
Kinder als Influencer
Das sogenannte Influencer-Marketing hat als eine in den sozialen Netzwerken entstandene Werbeform an Bedeutung gewonnen. Produktempfehlungen von prominenten YouTubern oder Instagram Bloggern, den „Meinungsmachern“, bringen Milliarden ein. Eine der erfolgreichsten YouTuberinnen in Deutschland, Bianca Heinicke alias Bibis Beauty Palace, wurde mit Schminkvideos bekannt – ihr Kanal hat aktuell 5.6 Millionen Abonnenten. Ihr Monatseinkommen wird auf 110.000 Euro geschätzt.11
Während Werbetreibende maximale Reichweiten mit minimalen Streuverlusten in der Zielgruppe und die 1:1-Nutzerkommunikation feiern, werden die nur scheinbar authentischen Darsteller und die undurchsichtigen Praktiken bei der Produktion auch kritisch diskutiert. Die Vermischung von inszeniertem Alltag, scheinbar zufälligen Produktplatzierungen und oftmals nicht vorhandener Kennzeichnung als Werbung lassen die Zuschauenden im Ungewissen, ob es sich bei einem Video oder Beitrag um redaktionellen Inhalt oder Werbung handelt.
YouTube- und Instagram-Kanäle, auf denen Kinder mit ihren Müttern oder der ganzen Familie die Hauptakteure sind, gibt es inzwischen ebenfalls in großer Zahl: Family Fun-Kanäle oder Mama-Blogs geben täglich hautnahe Einblicke in das scheinbare Privatleben der Vlogger/Blogger und erzielen damit sehr hohe Reichweiten. Spezielle Vermarktungsagenturen nehmen ab einer bestimmten Anzahl von Followern Kontakt auf und bieten Kooperationen mit Unternehmen an. So werden gesponserte Markenprodukte eingebaut, z.B. in Vlogs („Morgen“- oder „Abendroutine“) oder sogenannte Unboxing-Videos, in denen Kinder Spielzeug „testen“. Familien stellen teilweise täglich ein neues Video ins Netz, auch mit sehr kleinen Kindern. Und sie erhalten Klicks in zweistelliger Millionenzahl.
Einer der größeren „Family Fun“-Kanäle ist Mileys Welt mit über 750.000 Abonnenten. Die Eltern filmen den Alltag mit Tochter Miley: Einkaufen, Schwimmen, Spielen zu Hause, Geburtstage, selbst Krankenhausaufenthalte. Dabei werden Spielzeuge, Schminke oder andere Produkte in die Videos eingebunden.
Lulu & Leon – Family and Fun – so heißt der Kanal von zwei Geschwisterkindern aus Deutschland. Immerhin 86.000 Abonnenten sehen die regelmäßigen Challenges (Mutproben), Pranks (Streiche) und Familiengeschichten der Geschwister. Ein Interview mit den Eltern war beispielsweise in einem Beitrag der Deutschen Welle zu sehen.12 Sie betonen die Kreativität beim Gestalten der Videos und den Spaß, den die Kinder dabeihaben.
Orte der Kinderarbeit
Gesetzliche Bestimmungen für TV und Radio, die Schleichwerbung, Product Placement und Dauerwerbesendungen im Kinderumfeld sowie direkte Kaufappelle an Kinder verbieten (gemäß Rundfunkstaatsvertrag), werden bei den Unboxing-Videos ausgehebelt. Obwohl die Videos immer unter mindestens eine der drei Kategorien fallen, gibt es dazu keine Regularien.
Gleichermaßen gibt es für den Einsatz in TV-Produktionen für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren strikte Regeln, denn grundsätzlich ist Kinderarbeit in Deutschland verboten. Es gibt aber „behördliche Ausnahmefälle“, d.h. Regelungen für das Mitwirken von Kindern in Medienproduktionen. Dazu aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und der Kinderarbeitsschutzverordnung: „Wer Kinder oder Jugendliche beschäftigen will für die gestaltende Mitwirkung bei Film-, Foto-, Rundfunk- und Fernsehaufnahmen, Aufnahmen auf Ton- und Bildträgern, bei Musik- und anderen Aufführungen sowie Werbeveranstaltungen, benötigt dafür eine Ausnahme nach §6 Abs. 2 JArbSchG.“ Darüber hinaus sind nicht mehr als 30 Mitwirkungstage pro Jahr erlaubt. Ob diese Regelungen im privaten Rahmen der Produktionen eingehalten werden, ist fraglich. Zudem werden Social Media-Kanäle als Orte von potenzieller Kinderarbeit bei den zuständigen Aufsichtsbehörden nicht unbedingt wahrgenommen.13
Über die Verletzung der Persönlichkeitsrechte, der ungenügenden Mitbestimmung und der wirtschaftlichen Ausbeutung ihrer Kinder scheinen sich die Eltern nur bedingt Gedanken zu machen („…sollen Spaß haben“). Doch Kinder können weder die immense Reichweite der Videos und die damit einhergehende Öffentlichkeit einschätzen, noch willigen sie in dem Alter schon bewusst ein – die Eltern verfehlen hier ihre Schutzpflicht. Medien- und Religionspädagoge Roland Rosenstock (Uni Greifswald) nennt es „emotionalen Missbrauch“, denn das Kind befindet sich in völliger Abhängigkeit zu den Eltern und hat letztlich immer Angst, diese zu enttäuschen.“14
Es scheint – ebenso wie beim Teilen von Kinderfotos in sozialen Netzwerken – bei vielen Eltern in Bezug auf ihr eigenes Medienhandeln nur ein geringes Risikobewusstsein zu existieren, dass Videos z.B. in die falschen Hände gelangen könnten. Kinder werden mitunter in intimen Alltagssituationen gezeigt. Pädophile könnten durchaus fündig werden.
Kinderrechte nicht eingehalten
Besorgniserregend sind die Videos somit besonders aus kinderrechtlicher Sicht: Die persönlichen Grenzen der Kinder werden nicht gewahrt, sie werden unter Umständen gegen ihren Willen einer unberechenbaren Öffentlichkeit preisgegeben und sind einer enormen Drucksituation ausgesetzt, wenn sich die ganze Familie so ihre Existenz sichert und die Eltern sogar ihren Beruf aufgegeben haben.
Hier besteht Handlungsbedarf in medienpädagogischer Elternarbeit, denn Eltern brauchen Orientierung in Bezug auf ihr Medienhandeln und dessen Auswirkungen auf die eigenen Kinder. Dass ein Medienformat gleich in derart vielerlei Hinsicht bedenklich ist und in der rechtlichen Grauzone, die Online-Plattformen immer noch bieten, existieren und populär werden kann, sollte aber nicht nur im Kinder- und Jugendschutz diskutiert werden, sondern auch entsprechende Gremien der Medienaufsicht zum Handeln bewegen. Bestenfalls protestieren die heutigen Kinderinfluencerinnen und -influencer im Jugendalter selbst dagegen und bewahren die nächste Generation von Kindern vor derartigem „Family Fun“.
Kinderrechte in der digitalen Welt
Im Zuge der Digitalisierung unserer Lebenswelt spielen entsprechend der UN-Kinder- und der Europäischen Menschenrechtskonvention vor allem die folgenden sechs Rechte eine wesentliche Rolle.
- Recht auf Zugang: Jedes Kind hat das Recht auf einen uneingeschränkten und gleichberechtigten Zugang zur digitalen Welt.
- Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit: Jedes Kind hat das Recht auf freie Meinungsäußerung – sowohl online als auch offline.
- Recht auf Versammlung und Vereinigung, Teilhabe und Spiel: Auch wo der öffentliche Raum sich in die digitale Welt erweitert hat, beispielsweise durch soziale Netzwerke und andere digitale Versammlungsräume, müssen Kinder das Recht haben sich friedlich zu versammeln. Die digitale Welt muss so gestaltet werden, dass sie als ein sicherer und angemessener Ort zur Ausübung dieses Rechtes auf Spiel fungieren kann. Die Möglichkeiten zur Teilhabe von Kindern und zur aktiven Verbreitung von Information, Meinungen und Ideen sind durch die Digitalisierung vielfältiger und müssen gewährleistet sein.
- Recht auf Privatsphäre und Datenschutz: Kein Kind darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden, dies gilt auch im digitalen Raum.
- Recht auf Bildung und Medienkompetenz: Jedes Kind hat Anspruch auf Zugang zum Bildungssystem. Dieser muss diskriminierungsfrei und chancengleich gestaltet sein. Das Bildungssystem muss Kinder zu einem kompetenten Umgang mit den Chancen und Risiken der digitalisierten Lebenswelt befähigen.
- Recht auf Schutz und Sicherheit: Kinder müssen in allen Lebensbereichen vor jeglicher Form von Gewalt, Missbrauch, Vernachlässigung und schlechter Behandlung geschützt werden, dies gilt online und offline.
(Quelle: Stiftung Digitale Chancen)